Informationen zur Veranstaltung im Anschluss an den Karnevalszug in Winden

Da es immer wieder Nachfragen über das Procedere nach dem Karnevalszug gibt, möchten wir auf diesem Wege die wichtigsten Informationen bereitstellen:

  1. Es ist nicht möglich, vor dem Tag der Veranstaltung Einlassbändchen zu erwerben. Diese können erst nach Öffnung der Kasse gegen 17.00 Uhr an der Turnhalle für den Preis von 7 Euro bezogen werden.
  2. Allen ZUGTEILNEHMERN wurde bei Anmeldung zum Zug die Möglichkeit eingeräumt, einen vergünstigten Eintritt in Höhe von 4 Euro zu entrichten. Leider lassen die gestiegenen Kosten und die geringere Anzahl an genehmigten Teilnehmer der Veranstaltung uns keine anderer Wahl, als erstmalig auch von den Zugteilnehmern Eintritt zu verlangen. Wir bedauern dies, haben aber leider keine andere Möglichkeit. Sollte es im Zuge dieser Aktion zu Unstimmigkeiten kommen, d. h. sollte z.B.  ein Zugteilnehmer sein gekauftes Bändchen an einen anderen Gast verkaufen, verschenken o. Ä., sehen wir uns leider gezwungen, beiden den Eintritt in die Halle zu verwehren. Die Anzahl der am Zug teilnehmenden Personen werden vor Beginn des Zuges vor Ort kontrolliert. Sollten statt z.B. 20 angemeldeten Personen nur 15 vor Ort sein, werden auch nur 15 Einlassbändchen ausgegeben.
  3. Erstmalig wird es auch in diesem Jahr einen separaten Raucherbereich geben. Das Rauchen im Vorzelt der Turnhalle, das als Einlassbereich dient, ist NICHT mehr gestattet!
  4. Der Ausgang befindet sich in diesem Jahr NICHT im Bereich des Vorzeltes. Das Verlassen der Veranstaltung ist nur durch den eigens dafür vorgesehenen Ausgang auf der Rückseite der Turnhalle möglich. Hierbei ist WICHTIG zu beachten: Wer die Veranstaltung durch diesen Ausgang verlässt, muss sich wieder an den Eingang begeben und sich ggf. in die Warteschlange einreihen, bis ihm der Zutritt zur Halle wieder gewährt werden kann. Sollte die zulässige Personenkapazität erreicht sein, kann dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen!
  5. Personen, die während der Veranstaltung die Toilette aufsuchen müssen oder einen Imbiss zu sich nehmen wollen, müssen die Veranstaltung NICHT durch diesen Ausgang verlassen, sondern haben die Möglichkeit, sich im abgetrennten Außenbereich aufzuhalten, sodass ein Verlassen der Halle außer zum Antritt des Heimweges in der Regel nicht erforderlich ist.
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